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Selbstfinanzierte Immobilie in Spanien - Checklisten
Selbstfinanzierte Immobilie in Spanien - Checklisten
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Dein Weg zur selbstfinanzierten Immobilie in Spanien – strukturiert, effizient und praxiserprobt
Du möchtest eine Immobilie in Spanien kaufen und durch Vermietung refinanzieren? Unsere professionell erstellten Checklisten begleiten dich durch den gesamten Prozess – vom ersten Recherche-Schritt bis zur erfolgreichen Vermietung.
Die Inhalte sind ideal für alle, die ein sich selbst tragendes Immobilienmodell in Spanien umsetzen möchten – sei es als Altersvorsorge, Ferienobjekt oder langfristige Kapitalanlage.
Diese Checklisten wurden vom Projekt MySpain entwickelt und sind exklusiv im Shop AuswanderCheck erhältlich.
Was dich erwartet:
- Kompakter Überblick über alle Phasen: Suche, Kauf, Finanzierung, Vermietung
- Detaillierte Listen zu Themen wie Finanzierungsmöglichkeiten, Bankgespräche, Grundbuch, Steuerpflicht, rechtliche Grundlagen
- Vermietung in Eigenregie oder über Agenturen – inklusive Praxiswissen
- Zusätzliche Hinweise zu Versicherungen, Renovierung, Einrichtung und Verwaltung
- Ideal als PDF-Datei – direkt einsetzbar, druckbar oder digital nutzbar
Vorteile der Checklisten:
- Vermeidet teure Anfängerfehler beim Immobilienkauf
- Spart Zeit durch klare Schritt-für-Schritt-Struktur
- Auch für Nicht-Profis leicht verständlich
- Berücksichtigt steuerliche und rechtliche Besonderheiten in Spanien
Für wen sind die Checklisten gedacht?
- Für Immobilienkäufer, die ihre Investition clever und selbsttragend gestalten wollen
- Für Auswanderer, die eine Immobilie langfristig selbst nutzen oder vermieten möchten
- Für alle, die einen klaren Fahrplan statt unübersichtlicher Forenbeiträge suchen
Format: PDF-Datei (sofortiger Download nach Kauf)
Hinweis:
Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Angaben sind sorgfältig recherchiert, Stand Juli 2025. Änderungen vorbehalten.
❗ Hinweis zum digitalen Produkt:
Mit dem Kauf stimmst du ausdrücklich zu, dass mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird. Du verlierst dadurch dein Widerrufsrecht gemäß § 356 Abs. 5 BGB.
**Hinweis:** Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
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